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Fragen und Antworten

Kostenübernahme
Werden die Kosten für eine Therapie von meiner privaten Krankenkasse übernommen?

Wurde durch mich eine therapiebedürftige psychische Erkrankung diagnostiziert, werden die Kosten in der Regel durch ihre private Krankenversicherung getragen. Wie viele Sitzungen und in welcher Höhe diese übernommen werden, ist abhängig von Ihrem jeweiligen Versicherungstarif und sollte vor Therapieaufnahme von Ihnen abgeklärt werden. Bitte beachten Sie bei den Online-Angeboten, dass nur nachdem Sie in meiner Praxis vorstellig geworden sind, weitere Sitzung im virtuellen Sprechzimmer abgehalten werden können, sofern Sie eine Krankenkassenübernahme anstreben.

Kann ich in Raten zahlen?

Leider biete ich keine Ratenzahlung an. Das Honorar wird somit direkt fällig.

Ich bin gesetzlich versichert. Kann ich Ihr Angebot ebenfalls in Anspruch nehmen?

Ich betreibe hier in Hamburg eine Privatpraxis, sodass die Leistungen zunächst nicht direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden können. Es besteht allerdings die Möglichkeit das Kostenerstattungsprinzip anzuwenden. In diesem Fall haben Sie die Option, sich die Kosten von Ihrer Krankenversicherung zurückerstatten zu lassen. Ob diese Möglichkeit angeboten wird und zu welchen Bedingungen, ist abhängig von Ihrer jeweiligen Versicherung. Erfragen Sie dies bitte direkt bei Ihrer Versicherung. Weitere Informationen zum Kostenerstattungsprinzip und einen Leitfaden finden Sie hier. Ansonsten haben Sie natürlich jederzeit die Möglichkeit mein Angebot auf Selbstzahler-Basis in Anspruch zu nehmen.

Allgemeiner Ablauf & Fragen
Was bedeutet es, eine psychische Erkrankung zu haben? Bin ich nun verrückt?

Nicht nur die körperliche, sondern auch die psychische Gesundheit schwankt von Zeit zu Zeit. Vor allem große Belastungssituationen stellen ein Risiko für die seelische Gesundheit dar. Die Symptome können unterschiedlich stark den Alltag beeinflussen und nach einer gewissen Zeit auch selbst verschwinden. Dauern die Symptome jedoch über einen längeren Zeitraum an oder sollte der Leidensdruck zu groß werden, ergibt es Sinn sich Hilfe zu suchen.

Wenn Sie eine starke Erkältung haben oder anhaltend körperliche Beschwerden, werden Sie auch ohne zu zögern einen Arzt aufsuchen. Deshalb seien Sie mit ihrer psychischen Gesundheit nicht weniger sorgsam. Psychische Symptome sind kein Anzeichen von Schwäche, sondern menschlich. Durch ein ausführliches Gespräch bei einem Facharzt oder Psychologen können Ihre Beschwerden bestmöglich erfasst und eine Diagnose gefunden werden. Die Zuordnung zu einer Diagnose erfolgt in der Regel anhand der „Internationalen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme“ (ICD-10), welche von der Weltgesundheitsorganisation herausgegeben wurde. Eine Diagnose ist sowohl für die Kostenübernahme durch die Krankenkassen notwendig, als auch um Ihnen einen bestmöglichen Behandlungsplan zu bieten. Das bedeutet aber nicht, dass sie für immer diese Diagnose tragen werden. Psychische Erkrankungen können sich genauso wie körperliche Erkrankungen verändern.

Beziehungsgestaltung: Sind private Treffen möglich?

In der Berufsordnung ist festgelegt, dass keine privaten Beziehungen zwischen Klient und Therapeut unterhalten werden dürfen. Das Abstinenzgebot gilt auch für die Zeit nach Beendigung der Psychotherapie, solange noch eine Behandlungsnotwendigkeit oder eine Abhängigkeitsbeziehung gegeben ist. Psychotherapeuten haben die Pflicht, ihre Beziehungen zu Patienten und deren Bezugspersonen professionell zu gestalten und dabei jederzeit die besondere Verantwortung gegenüber ihren Patienten zu berücksichtigen.

Ich habe Selbstmordgedanken. Welches Angebot kommt für mich in Frage?

Ein Onlineangebot ist bei wiederkehrenden Suizidgedanken nicht ausreichend. Sind Ihre Gedanken akut und eine Distanzierung davon ist nicht mehr selbstständig möglich, wenden Sie sich bitte umgehend an die psychiatrischen Notfallambulanzen oder wählen den Notruf.

Schweigepflicht: Bleibt das Gespräch vertraulich?

Die Schweigepflicht ist sowohl in der Berufsordnung, als auch gesetzlich fest verankert und bildet die Grundlage für den Aufbau einer vertrauensvollen therapeutischen Beziehung. Sie können also sicher sein, dass die Gesprächsinhalte absolut vertraulich behandelt und nicht weitergegeben werden.

Schweigepflicht: Sind die Online-Angebote sicher?

Redemoment verwendet das SSL Verschlüsselungsverfahren, um eine größtmögliche Datensicherheit zu gewährleisten. Es werden ohne Ihre Erlaubnis niemals Therapie- oder Beratungssitzungen per Videokonferenz oder Telefonie mitgeschnitten, und auch die Chatprotokolle werden nicht gespeichert.

Medikation: Muss ich begleitend Medikamente einnehmen?

Ob eine medikamentöse Begleittherapie Sinn macht, hängt von der jeweiligen psychischen Erkrankung und ihrer Schwere ab. Bei einigen psychischen Erkrankungen konnten Auffälligkeiten in Bezug auf bestimmte Botenstoffe im Gehirn festgestellt werden. Medikamente können an dieser Stelle helfen wieder den „Normalzustand“ der Botenstoffe herzustellen und so die Psychotherapie unterstützen. Das ist aber eine Einzelfallentscheidung, die in Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt / Psychiater getroffen wird.

Was unterscheidet Therapie von einem Coaching?

Bei einer Psychotherapie wurde in den ersten Sitzungen eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung diagnostiziert. Die Kosten können dann in der Regel von der Privatenkrankenkasse übernommen werden oder im Falle einer gesetzlichen Versicherung durch das Kostenerstattungsverfahren. Ein Coaching richtet sich an Klienten mit spezifischen Fragestellungen, Lebenskrisen, einzelnen Problemfeldern oder Klienten, die Ihr Potential erhöhen möchten. Es ist in der Regel kürzer angelegt als eine Psychotherapie. Es kann auch für Klienten sinnvoll sein, die bereits erste psychische Symptome zeigen, die aber noch nicht das Gesamtbild einer psychischen Erkrankung darstellen–ein Coaching hat dann einen präventiven Charakter, um der Entwicklung einer vollwertigen psychischen Störung entgegenzuwirken.